Der Bund und die Länder stellen übereinstimmend fest, daß zwischen ihnen im
Bereich der Informationstechnologie (IT) eine verstärkte Kooperation
erforderlich ist, um
- den steigenden Anforderungen an die öffentliche Verwaltung bei der
Informationsverarbeitung gerecht zu werden und
- sich bei unterschiedlichen IT-Verfahren dem Bürger und der Wirtschaft
gegenüber einheitlich zu präsentieren.
Damit soll die bereits in weiten Bereichen positive Zusammenarbeit zwischen
den IT-Verantwortlichen des Bundes und der Länder nicht nur fortgeführt, sondern
vertieft und konkretisiert werden.
Auf folgenden Gebieten erscheint eine Zusammenarbeit zwischen dem Bund und
den Ländern bis hin zu gemeinsamer Entwicklung besonders wichtig und
erfolgversprechend:
- Eine behördenübergreifende, standardisierte Kommunikationsstruktur
stellt die Grundlage für künftige IT-Lösungen dar. Der E-Mail-Einsatz wird
dabei von beiden Seiten stark forciert.
- Es wird ein einheitliches Intranet der öffentlichen Verwaltung
aufgebaut, das als Trägermedium für unterschiedlichste Anwendungen dienen soll
(E-Mail, Web-Anwendungen, FTP usw). Dabei werden die vom Fachausschuß für
Netzwerke des Bundes und vom Netzwerkkonsortium der Bundesregierung
vorberatenen, in der Koordinatioskommission für Informationstechnik (KIT)
abgestimmten und vom Bundeskanzleramt herausgegebenen Empfehlungen für den
IT-Einsatz in der Bundesverwaltung zugrunde gelegt werden.
- Der Einsatz der neuen Technologie soll die Einbindung und Nutzung
heterogener IT-Systeme ermöglichen. Dies soll aufbauend auf dem erwähnten
Intranet und vor allem durch Anwendung der Web-Technologie bei der
Anwendungsentwicklung für übergreifende IT-Projekte genutzt werden.
Entsprechende Standards für den Web-Einsatz werden vereinbart und laufend den
Entwicklungen angepaßt werden.
Bei allen IT-Projekten, die in der IT-Organisation und/oder bei der
IT-Ausstattung sowohl den Bund als auch die Länder berühren, oder die den
automationsunterstützten Austausch von Informationen erforderlich machen, sollen
folgende Grundsätze beachtet werden:
- Bei der Ausarbeitung genereller IT-Strategien des Bundes sowie auch
der Länder werden die zuständigen (verantwortlichen) Partner eingebunden.
- Es wird die Eigenverantwortung der Länder und innerhalb des Bundes
der Bundesministerien für die IT-Infrastruktur (Netzwerk, LAN,
Arbeitsplatzcomputer, Büroautomation, Workflow, IT-Sicherheit etc.)
vorausgesetzt, auch wenn übergreifende IT-Anwendungen implementiert werden
sollen.
- Die Integration von übergreifenden IT-Lösungen in die
behördenspezifische IT-Infrastruktur erfolgt auf Basis gemeinsam
auszuarbeitender Minimalstandards. Solche Standards werden ausgehend von
periodischen Technologievorschauen unter Beachtung des Wissensstandes der
Fachausschüsse der IT-Koordination des Bundes gemeinsam von den
IT-Verantwortlichen des Bundes und der Länder formuliert.
- Die gegenseitige Information sowie der Austausch von Know-how bei
IT-Entwicklungen und Strategien zwischen dem Bund und den Ländern wird
intensiviert durch
- periodische Präsentationen der Ergebnisse der KIT-Fachausschüsse,
- periodische Präsentationen der Technologievorschau und
- ein umfassendes Informationsangebot im Intranet.
- Bei konkreten übergreifenden IT-Projekten werden
Konsultationsmechanismen geschaffen. Die Länder werden bei derartigen
IT-Entwicklungen des Bundes, beginnend bei der Konzeptionsphase bis hin zur
Implementierung, eingebunden. Im Rahmen dieser Konsultationen wird auch die
Kostentragung, sowohl was die Erstinvestitionen als auch den laufenden Betrieb
(einschließlich allenfalls erforderlicher Erneuerungen) betrifft, vereinbart.
Diese Konsultationsmechanismen sind sowohl bei Eigenentwicklungen als auch bei
Vergaben an Dritte anzuwenden.
- Es ist darauf hinzuwirken, daß der Bund und die Länder bei IT-Projekten
der EU rechtzeitig und umfassend informiert werden, damit sie auf
entsprechende europäische oder nationale Beschlußfassungen Einfluß nehmen
können.
Die IT-Verantwortlichen werden dafür sorgen, daß diese Grundsätze als Basis
der künftigen Zusammenarbeit in die jeweiligen Vorgehensmodelle für IT-Projekte
aufgenommen werden.
Die IT-Verantwortlichen des Bundes und der Länder sind überzeugt, mit der
oben umschriebenen Kooperation einen wesentlichen Beitrag zur Effizienz des
Einsatzes der Informationstechnologie in der öffentlichen Verwaltung und zur
Schaffung einer modernen Informationsgesellschaft zu tätigen.